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Überprüfungen


Auch elektrische Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen unterliegen einer Alterung.
Vermieter sind verpflichtet bei jedem Mieter wechsel eine Überprüfung der Elektroinstallation durchführen zu lassen.

Zeitabstände der Prüfungen:

  1. Die Zeitabstände der wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Anlagen betragen längstens fünf Jahre.
  2. In Versicherungen , Banken und anderen Bürobetrieben sowie in Handels oder Dienstleistungsbetrieben , in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist, längstens zehn Jahre.
  3. In gewissen Fällen schreibt die Behörde (z.B. Gewerbebehörde) kürzere Fristen (meist ein bis drei Jahre) vor; sollte dies der Fall sein, findet sich der entsprechende Auflagepunkt im Genehmigungsbescheid.
 
 

Tel.: +43 (0)664 73744908

office(at)elektrotechnik-mauler.at