Überprüfungen
Auch elektrische Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen unterliegen einer Alterung.
Vermieter sind verpflichtet bei jedem Mieter wechsel eine Überprüfung der Elektroinstallation durchführen zu lassen.
Zeitabstände der Prüfungen:
- Die Zeitabstände der wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Anlagen betragen längstens fünf Jahre.
- In Versicherungen , Banken und anderen Bürobetrieben sowie in Handels oder Dienstleistungsbetrieben , in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist, längstens zehn Jahre.
- In gewissen Fällen schreibt die Behörde (z.B. Gewerbebehörde) kürzere Fristen (meist ein bis drei Jahre) vor; sollte dies der Fall sein, findet sich der entsprechende Auflagepunkt im Genehmigungsbescheid.